Testament

Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt den Schmuck? Soll ich jetzt schon alles verschenken?
Oft gestellte Fragen, häufig verdrängt. Es ist keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln. Auch junge Menschen oder Familien sorgen für den Fall vor, dass ihnen etwas zustößt. Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und manchmal überraschend. Nur wer es kennt, kann richtig entscheiden. Und genau dafür ist Ihr Notar der richtige Ansprechpartner.

Wenn ein Mensch stirbt, übernehmen die Erben die Erbschaft. Vermögensgegenstände und Schulden gehen automatisch auf die Erben über. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Aber Vorsicht bei Lebensversicherungen oder Gesellschaftsbeteiligungen können Sonderregelungen gelten.

Gesetzliche Erben 1. Ordnung sind die Kinder. Werden diese nicht Erbe, weil sie vor dem Elternteil verstorben sind oder die Erbschaft ausschlagen, erben die Enkelkinder. Sind keine Kinder oder Enkel vorhanden, werden nach den Eltern Erben die Verwandten 2. Ordnung, und zwar Geschwister oder Nichten und Neffen.

In einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser bestimmen, wer sein Erbe wird und damit die Erbschaft erhält.

Bei der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen hilft Ihnen also der Notar; ebenso bei weiteren notariellen Fragen, und zwar unter den genannten Öffnungszeiten und nach Vereinbarung (Tel. 03591/44114).

Was Sie zum Termin mitbringen müssen:
– Personalausweis des Erblassers
– Angaben zu den Erben und Vermächtnisnehmern (Name, Geburtsdatum, Adresse)
– Aufstellung einer Vermögensliste (insbesondere Immobilien)
– Wer soll was und zu welchem Zeitpunkt nach dem Tod des Erblassers bekommen

Kosten des Notars:
Die Gebühren des Notars errechnen sich nach einer allgemein gültigen Gebührentabelle. Der Geschäftswert ermittelt sich nach dem Reinvermögen des Erblassers zum Zeitpunkt der Beurkundung

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