Erbvertrag

Nach dem Sterben kommt das Erben

Zu Lebzeiten setzen wir fast alles daran, unser Vermögen klug zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen dagegen die Wenigsten vor und lassen so ihre Angehörigen im Regen stehen. Nur jeder Vierte schafft es, seine Nachlassregelung zu Papier zu bringen. Davon sind dann auch noch gut 90% falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und unwirksam. Und die Folgen? Heftiger Zank, zerstrittene Familien, teure Gerichtsverfahren und das Vermögen zerfällt. Man braucht sich nicht lange in seinem Familien- und Bekanntenkreis umzuhören, um zu erfahren, welche kleinen und großen Familientragödien sich im Gefolge einer Erbschaft abspielen, weil Wichtiges gar nicht oder nur unzureichend geregelt wurde. Die Zahl ist gigantisch: € 150.000.000.000,00 das sind € 150 Milliarden werden jährlich im Durchschnitt vererbt. Natürlich verteilt sich diese Summe auf Millionen Einzelne. Wer aber nicht aufpasst, kann viel Geld verlieren. Nur wer sich auskennt, kann leicht die richtigen Entscheidungen treffen. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Notar über Ihre Vorstellungen unterhalten, damit Sie sicher sein können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist.
Alles Bestens. Dachten Sie.

Jeder Mensch hat einen Erben. Meist sogar mehrere. Und solange Sie nichts machen, sagt Ihnen der Gesetzgeber, wer Ihre Erben sind. Überraschungen gefällig? Kinderlose Ehegatten glauben meist, dass der überlebende Partner automatisch alles erbt. Falsch. Denn die Eltern des Verstorbenen oder sogar die Geschwister gehören laut Gesetz ebenfalls zu den Erben. Auch wenn Sie Kinder haben, kann es passieren, dass Sie nicht über das gemeinsame Vermögen verfügen können. Zumindest nicht ohne das Einverständnis Ihrer Kinder: Ob gemeinsame, die aus früheren Ehen oder nichteheliche Kinder Ihres Partners. Alle reden mit. Und wenn der Nachwuchs noch minderjährig ist, kann Ihnen sogar das Familien- und Vormundschaftsgericht Vorschriften machen. Sie sind gar nicht verheiratet? Auch wenn Sie noch solange zusammen leben, sind nichteheliche Lebenspartner nicht miteinander verwandt.
Konsequenz: Stirbt einer von Ihnen, geht der andere bei der gesetzlichen Erbfolge leer aus.
Sie sehen: Nur wer nichts zu vererben hat, braucht kein Testament.

Auch das Vererben will gelernt sein

Mit dem Gedanken an ein Testament sollte man sich früh anfreunden. Bei einer Hochzeit oder bei der Geburt eines Kindes beispielsweise. Natürlich sind das freudige Ereignisse, doch sie haben weit reichende Konsequenzen. Mit ihnen ändern sich nämlich die persönlichen Verhältnisse und damit auch die Erbfolge. Also, frisch ans Werk und ein Testament aufgesetzt – denken Sie. Handgeschrieben von der ersten bis zur letzten Zeile, Ort, Datum und Unterschrift. Leider machen Sie Ihren Erben mit solchen Testamenten nur selten eine Freude. Wie das? \“Formen sind kein hohler Wahn\“, wusste schon Heinrich Mann. Das gilt besonders im Erbrecht. Bereits ein einziger kleiner Formfehler kann Ihr Testament ungültig machen. Was leider nicht selten passiert. Oft sind auch die Anordnungen unklar oder sogar widersprüchlich. Ebenfalls an der Tagesordnung sind Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation. Zumal wenn jemand meint, dass er in Ihrem Testament zu knapp bedacht worden sei. Dann wird er möglicherweise sogar Ihre Geschäftsfähigkeit bei Errichtung des Testamentes in Zweifel ziehen. Oder er fichtt das Testament an, weil Sie angeblich von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.
Deshalb ein Rat: So wie man wohl kein Haus ohne Architekten baut, sollte auch niemand an die Abfassung seines letzten Willens gehen, ohne sich gründlich beraten zu lassen. Der Notar hilft Ihnen, alles in eine wasserdichte Form zu bringen. Und zwar von der ersten bis zur letzten Formulierung. Denn oft steckt der Teufel im Detail.

Am besten gleich zum Notar

Ein Testament vom Notar sorgt für klare Verhältnisse. Für Sie und Ihre Angehörigen. Ob Sie jemandem nur einen einzigen Gegenstand vermachen wollen oder Ihr Ehegatte nur Ihr Vorerbe werden soll der Notar weiß wie es geht. Sollen mehrere Personen gemeinschaftlich erben, kann nur ein klug abgefasstes Testament einen Streit unter den Erben vermeiden. Ihr Notar sagt Ihnen auch, wie Sie Pflichtteilsrechte naher Angehöriger ausschließen oder zumindest doch mini¬mieren können. Und was ist mit minderjährigen Kindern, wenn beide Elternteile, etwa bei einem Verkehrsunfall versterben? Auch hier zeigt Ihnen der Notar, wie Sie eine Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihre Kinder benennen können. Und schließlich müssen auch Regelungen in Lebensversicherungs- und Gesellschaftsverträgen berücksichtigt werden. Oder wollen Sie einen Erbvertrag errichten? Er bietet den Vorteil, dass dann auch Ihre Erben mitwirken können und so eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung gefunden werden kann. Etwa wenn Ihr Erbe Sie im Alter pflegen und betreuen soll. Der Notar zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen auch hier am besten verwirklichen können.

Ein weiterer Vorteil

Ein notarielles Testament kann nicht verschwinden. Es wird beim Amtsgericht hinterlegt. So ist gesichert, dass das Testament nach dem Tod auch eröffnet und nicht vielleicht von unzufriedenen Angehörigen vernichtet werden kann.
Und: Mit einem notariellen Testament sparen Sie Zeit und Kosten. Wie das?
Ohne ein notarielles Testament müssen Ihre Erben erst einen Erbschein beantragen, um sich als rechtmäßige Erben, beispielsweise bei Banken und Grundbuchämtern, ausweisen zu können. Der Erbschein wird durch das Amtsgericht erteilt. Das kann Wochen, oft sogar Monate dauern. Ihren Erben droht für diese Zeit Handlungsunfähigkeit. All das ersparen Sie sich mit einem notariellen Testament, denn dann ist der Erbschein in der Regel überflüssig. Und der Kostenpunkt? Hier ein Beispiel: Wenn Sie € 25.000,00 vererben, kostet ein Testament beim Notar rund € 100, 00. Einschließlich einer umfassenden Beratung. Diese kostet nämlich keinen Cent extra. Erbscheinsantrag und Erbschein kosten dagegen für den gleichen Nachlass etwa €.175, 00. Die können Sie sich mit einem notariellen Testament sparen. Sie sehen: Es gibt viele Gründe, mit Ihrem Notar zu sprechen.

Steuern kann man sparen

Je mehr man bekommt, desto höher ist die Steuer. Je näher man verwandt ist, desto geringer sind die Steuersätze – desto höher aber auch die Freibeträge. So will es das Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Am günstigsten kommt der Ehepartner weg. Er hat einen Freibetrag von mindestens €. 307.000,00 Und jedem Kind können beide Eltern jeweils bis zu € 205.000,00 vermachen, ohne dass das Finanzamt die Hand aufhält. Ganz schlecht dran sind Lebensgefährten. Auch wenn Sie wie Eheleute zusammengelebt haben, billigt Ihnen der Fiskus gerade einmal einen Freibetrag von € 5.200,00 zu. Übersteigt der Wert des Nachlasses die Freibeträge, so werden Steuern fällig. Je nach dem Wert des Nachlasses fallen zwischen 7% und 50% Steuer an. Gut, dass man auch hier Vorsorgen kann: Zum Beispiel indem man bereits jetzt die nächste und übernächste Generation mit einplant. Wie das genau geht, weiß Ihr Notar. Und vieles mehr, was Ihren Geldbeutel schont, damit sich am Ende nicht nur der Fiskus freut.
Oder Schenken?
Manchmal kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten etwas abzugeben. Beispielsweise um Pflichtteilsansprüche ungeliebter Angehöriger zu minimieren. Oder wenn Sie Ihren Kindern schon zeitig ein finanzielles Polster geben wollen. Oder um Ihren Ehegatten abzusichern, insbesondere wenn Haftungsgefahren drohen. Nicht selten motiviert auch die Steuer. Vielleicht wollen Sie auch Ihren Betriebsnachfolger frühzeitig in Ihr Unternehmen einarbeiten? Warum auch immer Sie sich für eine Schenkung entscheiden, Sie sollten es nicht ohne fachkundigen Rat tun. Immerhin hat eine lebzeitige Vermögensübertragung weit reichende Folgen. Der Notar ist Ihr richtiger Berater, denn er findet eine sichere und ausgewogene Lösung – für alle Beteiligten – und zwar für jetzt und später.

Was Sie zum Termin mitbringen müssen:
Personalausweise

Daten zum Grundbesitz (zumindest Flurstücks-Nr. und Gemarkung)

Angaben zur Person der Erben

Kosten des Notars:
Abhängig vom Reinvermögen, d. h. nach Abzug aller Verbindlichkeiten

 

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