Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Auch in Deutschland ist die Diskussion um eine gesetzliche Regelung zur Form und Verbindlichkeit sog. Patientenverfügungen in jüngster Vergangenheit wieder aufgelebt. Traurigen Anlass hierfür bildete der Fall der Wachkomapatientin Terri Schiavo in den USA und die gerichtliche Auseinander¬setzung um den Abbruch ihrer künstlichen Ernährung, Auf tragische Weise wurde deutlich, welche Folgen es haben kann, wenn im Falle der Unfähigkeit zur Äußerung des eigenen Willens keine Dokumente existieren, die den Willen des Betroffenen dokumentieren. Immer mehr Menschen möchten deshalb ihren „letzten Willen\“ mit dem Ziel dokumentieren, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.

Allerdings ist zu beachten, dass in Deutsch¬land keinerlei gesetzliche Regelungen existieren, die Inhalt und Form einer solchen Patientenverfügung regeln oder eine Aussage zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen treffen. Die Folge ist eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zu diesen Fragen, die für den juristischen Laien kaum noch zu überblicken ist. Auch wenn Sie Ihren Willen für Ihre letzten Stunden schriftlich niederlegen, können Sie sich so keinesfalls sicher sein, dass diesem Willen auch tatsächlich zur Durchsetzung verholfen wird. Die Gründe, die dazu führen, dass eine Patientenverfügung im Ernstfall keine Beachtung finden kann, sind dabei vielgestaltig.

Verschiedene Anbieter versuchen diese Probleme durch Broschüren und Formulare zu vermeiden. In den Formularen sind die Fallgestaltungen meist standardisiert vorgegeben. Sie entscheiden letztlich durch das Kreuz an der richtigen oder auch falschen
Stelle, wie ihre Patientenverfügung aussieht. Von Individualität kann kaum gesprochen werden. Doch gerade die auf den individuellen Fall abgestimmte Patienten Verfügung zeichnet die gute Patientenverfügung aus, die im Ernstfall Bestand hat.

Eine individuelle Formulierung und die dazugehörige individuelle und umfassende Beratung erhalten Sie – wie immer – auch im Fall der Patientenverfügung bei Ihrem Notar. Dieser zeigt Ihnen gerne die verschiedenen Formulierungsmöglichketten und damit verbundenen Folgen auf und findet die für Sie passende Variante, damit allein Ihr Wille zählt.

Was Sie zum Termin mitbringen müssen:
Amtlicher Lichtbildausweis nebst Anschrift und allen anderen persönlichen Daten.

Kosten des Notars:
Der Geschäftswert beträgt im Regelfall € 3.000,00, kann jedoch auch variieren.

Die Gebühren des Notars errechnen sich nach einer allgemein gültigen Gebührentabelle.

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