Teilungserklärung (Bildung von Wohnungseigentum)

Über den Inhalt einer Teilungserklärung und weitere notarielle Fragen, z. B. zu den Folgeverträgen und Grundschuldbestellungen, informiert Sie das Notariat unter den genannten Öffnungszeiten und nach Vereinbarung (Tel. 03591/44114).

Was Sie zum Termin mitbringen müssen:
Personalausweis des Grundstückseigentümers
Angaben über das Grundstück (Flurstücks-Nr. und Gemarkung) und die geplante Aufteilung
Hilfestellung bietet hierzu folgendes Formular: Teilungserklärung
Aufteilungsplan in 3-facher Ausfertigung, wobei 2 Stück hiervon mit der beim Landratsamt erhältlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung versehen sein müssen.
Gegebenenfalls eine Aufstellung der einzelnen Wohnungseigentümer (Eigentümerliste)

Kosten des Notars:
Die Gebühren des Notars errechnen sich nach einer allgemein gültigen Gebührentabelle. Der Geschäftswert ermittelt sich nach dem Wert des Grundstücks zuzüglich der (geplanten) Bebauung.

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