Vollmacht (Generalvollmacht)

Die Zukunft selbst gestalten

Krankheit oder Altersschwäche können jeden von uns zu einer hilflosen Lage führen. In diesen Zeiten möchte man Gewissheit haben, dass die Regelung der eigenen Angelegenheiten in vertrauenswürdigen Händen liegt. Durch eine General- und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit Patientenverfügung können Sie ihre Zukunft selbst gestalten. Nicht ein Gericht, sondern Sie selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dienen der Vorsorge für Fälle, in denen auf Grund körperlicher oder geistiger Schwäche eine Betreuung erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht soll die Anordnung einer Betreuung durch ein Gericht vermeiden.

Den Umfang der Vollmacht kann der Vollmachtgeber, d. h. derjenige der durch die Vollmacht eine Betreuung vermeiden möchte, frei bestimmen. Es empfiehlt sich in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung, damit die bevollmächtigte Person auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen kann, wie zum Beispiel vermögensrechtliche Angelegenheiten (Behördengänge, Bankangelegenheiten, Mahnungen, Anträge, Schriftverkehr, Wohnungsauflösung) und persönliche Angelegenheiten (Pflegeheimunterbringungen, Krankenhaus, Einwilligung in Operationen und andere ärztliche Mittel und Medikamente, Krankenunterlagen einsehen).

Über den Inhalt einer (Vorsorge-)Vollmacht bzw. Patientenverfügung, die Möglichkeit der Registrierung und weitere notarielle Fragen informiert Sie das Notariat unter den genannten Öffnungszeiten und nach Vereinbarung (Tel. 03591/44114).

Was Sie zum Termin mitbringen müssen:
Personalausweis des Vollmachtgebers
Angaben zum Vollmachtnehmer (Name, Geburtsdatum, Adresse)

Kosten des Notars:
Die Gebühren des Notars errechnen sich nach einer allgemein gültigen Gebührentabelle. Der Geschäftswert ermittelt sich nach dem Reinvermögen des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Unterschrift.

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