Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

So wird Ihre Vorsorgevollmacht sicher berücksichtigt.
Das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Vielleicht haben Sie schon davon gehört: Seit einiger Zeit hat der Gesetzgeber bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Vorsorgeregister eingerichtet, inzwischen sind dort bereits ca. 260.000 Vollmachten (Stand: 01. Juni 2005} registriert.

Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor: Aus Ihrem Bekanntenkreis ist jemand plötzlich und unerwartet infolge eines Unfalls vorübergehend nicht mehr in der Lage, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Vielleicht hätten Sie gedacht, dass dann automatisch die engsten Verwandten für diese Person verantwortlich wären. Doch die Angehörigen Ihres Bekannten berichten Ihnen, dass in diesem Fall das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellt hat, der den Betroffenen nicht persönlich kennt und demzufolge auch kein persönliches Vertrauensverhältnis bestand.

Um im Falle des Falles nicht dieser Fremdbestimmung unterliegen zu müssen, haben Sie sich ausführlich – am besten bei Ihrem Notar – informiert und dann eine individuelle Vorsorgevollmacht beurkundet, in welcher Sie eine Ihnen nahe stehende Person für den Notfall bevollmächtigt hoben. Problematisch bleibt der oben geschilderte Fall, dass ein Unfall passiert und kurzfristig jemand für Sie entscheiden muss, weil z. B. Ärzte Zustimmungen zu den notwendigen Behandlungen benötigen. In solchen Fällen musste in der Vergangenheit trotz Vorliegens einer VorsorgevoIImacht häufig doch durch das Gericht ein fremder Betreuer bestellt werden, da die Existenz der Vorsorgevoll macht nicht bekannt war.

Dieses Dilemma wird durch eine Registrierung Ihrer Vorsorgevoll macht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gelost. Sobald Ihre Vollmacht bei dem zentralen Vorsorge Register registriert ist, können die Gerichte im Internet beim Register anfragen, ob eine solche Vollmacht existiert und die vorhandenen Daten abrufen. Ihr bevollmächtigter Angehöriger kann dann sofort informiert und für Sie
tätig werden.

Nach der aktuell in Kraft getretenen Verordnung über das zentrale Vorsorge Register
ist es nun möglich, dass sowohl privatschriftlich verfasste als auch notarielle Vorsorgevollmachten in das Register aufgenommen werden. Die Bevollmächtigten werden über die Registrierung informiert. Für die Meldung per Post oder per Fax stehen Formulare zur Verfügung, die Sie zur Registrierung einer privatschriftlichen Vollmacht unter www.zvr-online.de abrufen können. Sollten Sie bei der Formulierung der Vorsorgevollmacht einen Notar hinzuziehen, der Ihre Vorstellungen für eine später reibungslose Durchsetzung Ihrer Interessen klar und eindeutig formuliert, kümmert dieser sich auch um die Registrierung Ihrer Vollmacht. Sie brauchen ihn nur entsprechend zu beauftragen. Die Kosten für die Registrierung bei dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind vergleichsweise günstig, besonders wenn die Registrierung über einen institutionellen Nutzer, wie z.B. einen Notar, erfolgt. Je nach Art des Antrags (Papier oder Online) und Nutzer (privat oder institutionell) betragen die Kosten bei einer bevollmächtigten Person nach der aktuellen Gebührenordnung zwischen € 8,50 und € 18,50 . Und dos lediglich einmalig und nicht etwa in jedem Jahr erneut!

Weitere Informationen zum zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erhalten Sie direkt über Ihren Notar oder auch im Internet unter der Adresse www.vorsorgeregister.de.

Was Sie zum Termin mitbringen müssen:
Personalausweis des Vollmachtgebers
Angaben zum Vollmachtnehmer (Name, Geburtsdatum, Adresse)

Kosten des Notars:
Der Geschäftswert richtet sich nach dem persönlichen Vermögen des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Unterschrift.

Die Gebühren des Notars errechnen sich nach einer allgemein gültigen Gebührentabelle.

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